Mehr Transparenz bei der Pauschalbesteuerung
Daniel F. Seger, Landtagsabgeordneter FBP
Die Pauschalbesteuerung bringt Liechtenstein verlässliche Einnahmen: Zuletzt nutzten sie rund 30 Personen oder Paare, und der Ertrag stieg auf rund 14 Millionen Franken. Dennoch hinterfragt die Bevölkerung zu Recht, ob diese Praxis gegenüber regulär Steuerzahlenden noch ausgewogen ist. Standortattraktivität darf nicht mit unhinterfragten Privilegien verwechselt werden.
Das heutige Regime hat klare Schwächen: Es gibt keinen Rechtsanspruch, es wird nach freiem Ermessen entschieden und Landesangehörigen steht es nicht offen. Das berührt Fragen der Rechtsgleichheit und des Leistungsfähigkeitsprinzips. Zudem ist der oft genannte Mindestbetrag von 300'000 Franken weder im Gesetz noch in einer Verordnung verankert, sondern eine blosse Richtgrösse.
Hier besteht klarer Handlungsbedarf. Wenn wir das Vertrauen in unser Steuersystem erhalten wollen, braucht es zwei konkrete Schritte:
Mehr Transparenz: Die Kriterien müssen offengelegt werden – insbesondere, nach welchen messbaren Massstäben ein «besonderes Interesse des Landes» bejaht wird. Die Regierung sollte dazu im Rechenschaftsbericht detaillierter informieren.
Verbindliche Leitplanken: Die Mindeststeuer muss periodisch überprüft und der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst werden. Sie gehört mindestens in eine Verordnung, besser noch direkt ins Gesetz, damit der Landtag eingebunden ist. Auch ein Einbezug der Finanzkommission oder Geschäftsprüfungskommission ist prüfenswert.
So bleibt der Standortvorteil (inkl. Steuereinnahmen) grundsätzlich erhalten und die Praxis wird für die Bevölkerung und den Landtag überprüfbar.
